Wissenschaftliche Beirat empfiehlt Streichung der Nulltoleranz für GVO bei Saatgut
Für Saatgut solle ein Kennzeichnungsschwellenwert von 0,3 Prozent festgesetzt werden, heisst es in einem am 18. Juni veröffentlichten Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik zur Koexistenz von Gentechnik in der Landwirtschaft. Damit stellen sich die Wissenschaftler gegen die derzeitige Haltung im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV), welches lediglich bei Lebens- und Futtermitteln eine Aufweichung der Nulltoleranz auf 0,1 Prozent befürwortet, es bei Saatgut jedoch ablehnt.
Einig sind sich die Wissenschaftler mit dem BMELV dagegen in punkto Haftung für Schäden durch gentechnisch veränderte (GVO-)Kulturen. Die Regelung soll beibehalten werden, nach der ein GVO-Pflanzenanbauer nur für den Vermarktungsschaden von konventionellen und ökologischen Landwirten im Falle einer Vermischung aufkommen muss. Ausserdem schlägt der Beirat konkrete Anbauregeln für GVO-Raps, GVO-Kartoffeln und GVO-Zuckerrüben vor. Der Beirat unterstützt den EU-Vorstoss, die Mitgliedstaaten selbst über den GVO-Anbau entscheiden zu lassen.
Koexistenz Gentechnik in der Land- und Ernährungswirtschaft
Wissenschaftlicher Beirat für Agrarpolitik