meistro - Die Stromsteuer ist eine gesetzliche Abgabe, die an das Hauptzollamt abgeführt wird gemäß der StromStV vom 24.03.1999. Seit 01.01.2003 liegt der Standardsteuersatz bei 2,05 ct/kWh - reduziert allerdings bei 1,23 ct/kWh. Sie als Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft können bei dem für Sie zuständigen Hauptzollamt (die Niederlassungen finden Sie unter www.bund.de) einen "Antrag auf Erlaubnis zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom als Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder Unternehmen der Land- und Fortswirtschaft" stellen.
Voraussetzung: Ihr Unternehmen zählt nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes zu den oben genannten Branchen und Ihr Verbrauch übersteigt 25.000 kWh im Jahr.
Sie können diesen sogenannten Erlaubnisschein beim Hauptzollamt oder wenn schon vorhanden, beim Vorlieferanten anfordern. Dieser muss meistro im Original vorliegen.