Foodwatch - Schinkenbrot muss in Deutschland keine Spur Schinken enthalten. Wer solche Festlegungen mit welchen Argumenten durchgesetzt hat, bleibt weiterhin Geheimsache. Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Klage der Verbraucherrechtsorganisation foodwatch auf Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle abgewiesen (Az 13 K 119/08). "Das Lebensmittelbuch bleibt ein Buch mit sieben Siegeln", erklärte foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode. Er kündigte an, Berufung einzulegen.
foodwatch hatte Ende 2007 Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht, um eine Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle der Lebensmittelbuchkommission zu erreichen. Das in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannte Gremium legt in seinen "Leitsätzen" so genannte "Verkehrsbezeichnungen" von Lebensmitteln fest, die für die Kaufentscheidung der Verbraucher entscheidend sind.
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