Ein Verstoß gegen die Auflagen bei der Verfütterung von Lebensmitteln an Schweine, hat einem amerikanischen Schweinehalter in New Hampshire eine Betriebssperre eingebracht. Bei Kontrollen war aufgefallen, dass der Schweinehalter die Speisereste nicht wie vorgeschrieben erhitzt hatte.
Auch in Deutschland gelten strenge Auflagen für diese Form der Kreislaufwirtschaft. Etwa 2 Mio. t Küchen- und Speiseabfälle aus Restaurants, Kantinen und anderen gewerblichen Anlaufstellen werden durch spezialisierte Unternehmen für die Schweinemast aufbereitet. Zum 31. Oktober diesen Jahres läuft die Nutzungsmöglichkeit dieser wertvollen Ressource im Sinne einer nachhaltigen Landwirtschaft allerdings aus.
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