Am 22.02. sprachen sich die Mehrheit der Agrarminister (darunter auch Frau Aigner) für die Schaffung eines freiwilligen Tierschutzlabels aus, das außerdem einfach, leicht zu verstehen, flexibel und im Einklang mit den WTO-Bestimmungen sein soll.
Einige Delegationen betonten, dass das System wissenschaftlich abgesichert sein müsse, wobei die meisten Minister die Auffassung teilten, dass noch mehr Forschung notwendig ist, um solide und verlässliche Tierschutz-Indikatoren zu entwickeln, die diesen Ansprüchen genügen. Uneins waren sich die Minister, ob das Label einen Tierschutzstandard oberhalb der gesetzlichen Bestimmungen bezeichnen oder ob mit dem geplanten Label der bereits hohe "EU-Standard" ausgelobt werden sollte. Es wurde in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass das geplante Label nicht zu einer Abwertung von Erzeugnissen führen dürfe, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen hergestellt wurden und auch nicht bereits bestehende Tierschutzlabel (z. B. Neuland oder Label Rouge) beeinflussen solle. Einige Minister plädierten für einen umfassenderen Ansatz und wollen das "europäische Produktionsmodell" als Ganzes in den Mittelpunkt stellen. Rumänien und Zypern sprachen sich für die Durchführung von Informationskampagnen aus, um die Verbraucher besser zu informieren. Viele Delegationen forderten ferner, dass das Tierschutzlabel nicht zu einem Anstieg der Produktionskosten oder der Verwaltungs- bzw. Kontrollkosten führen dürfe. Auch müsse der Umgang mit Einfuhren von Erzeugnissen mit niedrigeren Standards erörtert werden.
Es zeichnete sich eine breite Mehrheit für die Schaffung eines europäischen Netzes von Referenzzentren aus, das an der Entwicklung vergleichbarer Tierschutzindikatoren beteiligt sein und den Austausch wissenschaftlicher Erkenntnisse erleichtern soll. Genauere Angaben über die Struktur und die Aufgaben eines solchen Netzwerks wurden aber nicht gemacht.
EU-Gesundheitskommissar John Dalli bekräftigte die Meinung der Minister, dass die verschiedenen Stufen des Tierschutzes auf transparente und wissenschaftlich anerkannte Weise bewertet werden müssen. Bevor die KOM einen Legislativvorschlag vorlegt, werde es eine Folgenabschätzung (impact assessment) geben.