Nach der spezifischen Schmerzmittelzulassung und damit dem Wegfall der tierärztlichen Umwidmung herrscht nun arzneimittelrechtlich Klarheit. Dies hat zur Folge, dass die QS GmbH die Ferkelkastration mit Schmerzmitteleinsatz zum K.O.-Kriterium hochstuft. Ab 01. Januar 2011 gilt ein Verstoß gegen diese Vorgabe als K.O.-Kriterium.