Nach der spezifischen
Schmerzmittelzulassung und damit dem Wegfall der tierärztlichen
Umwidmung herrscht nun arzneimittelrechtlich Klarheit. Dies hat zur
Folge, dass die QS GmbH die Ferkelkastration mit Schmerzmitteleinsatz
zum K.O.-Kriterium hochstuft. Ab 01. Januar 2011 gilt ein Verstoß gegen
diese Vorgabe als K.O.-Kriterium.