Ferkelerzeuger und Mäster wünschen sich gesunde Tierbestände. Dieses Ziel beinhaltet auch die Schweinehaltungs-Hygieneverordnung. Größere Betriebe müssen über eine Umzäunung, eine Hygieneschleuse und eventuell über einen Quarantänestall verfügen. Ein Kadaverlager und ein fester Verladeplatz muss auch für kleinere Betriebe vorhanden sein. Weiter schreibt die Verordnung eine regelmäßige tierärztliche Betreuung des Schweinebestandes vor.
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