Das im Januar 2007 erteilt Patent EP 1330552 bezieht sich unter anderem auf die Verwendung einer Gensequenz zur Erhöhung der Milchleistung bei Rindern, sowie auf mit dieser Sequenz gentechnisch veränderten Tiere. Nach Auffassung der Einsprechenden verstößt die Erteilung des Patents gegen verschiedene Bestimmungen des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ), welches die Rechtsgrundlage für europäische Patente darstellt. Die Patentinhaber hatten dagegen die Zurückweisung des Einspruchs beantragt.
Die Einspruchsabteilung - ein Gremium aus drei technischen Experten (Patentprüfer) und einer Juristin - kam zum Schluss, dass der Einspruch auf der Grundlage des EPÜ zurückgewiesen werden müsse. Insbesondere den Einwand, die patentierte Erfindung rufe bei Tieren "Leiden ohne wesentlichen medizinischen Nutzen für den Menschen oder das Tier" hervor, hielt die Einspruchsabteilung für nicht ausreichend belegt.
Die Entscheidung kann in zweiter Instanz mit einer Beschwerde vor einer Technischen Beschwerdekammer des EPA angefochten werden.