Lt. EG-Öko-Basisverordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007, Artikel 14, Absatz 1, Abschnitt d (Futtermittel) ist der Einsatz synthetischer Aminosäuren in der Tierfütterung verboten. Nicht so in Ländern außerhalb der EU. In den USA wurde soeben der Einsatz von
künstlichem
Methionin für die Legehennen verlängert.
Eine ausgewogene Aminosäureversorgung ist für die bedarfs- und leistungsgerechte Versorgung von Tieren extrem wichtig. Insbesondere dann, wenn die Aminosäurezusammensetzung pflanzlicher Eiweißquellen ein ungünstiges AS-Verhältnis aufweisen. Solche Ausnahmen führen aber grundsätzlich zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten europäischer Bio-Legehennenhalter, die teure Bioeiweißfuttermittel zukaufen müssen.
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Siehe auch
Futtermittelpreise bedrohen Biobauern