"In der Debatte um gestohlene Steuerdaten sorgt ein Urteil für Aufsehen: Eine frühere Tochtergesellschaft der Liechtensteiner Fürstenbank LGT muss einem deutschen Steuerhinterzieher 7,3 Millionen Euro Entschädigung zahlen," informierte die "Tagesschau" am 08.02.2010. Der Grund: "In dem Liechtensteiner Urteil heißt es, die damalige LGT-Treuhand AG
habe den Kläger zu spät darüber informiert, dass seine Kundendaten und
die von mehreren Hundert anderen Bundesbürgern gestohlen worden waren."
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