In der Debatte um gestohlene Steuerdaten sorgt ein Urteil für Aufsehen: Eine frühere Tochtergesellschaft der Liechtensteiner Fürstenbank LGT muss einem deutschen Steuerhinterzieher 7,3 Millionen Euro Entschädigung zahlen,informierte die
Tagesschauam 08.02.2010. Der Grund:
In dem Liechtensteiner Urteil heißt es, die damalige LGT-Treuhand AG habe den Kläger zu spät darüber informiert, dass seine Kundendaten und die von mehreren Hundert anderen Bundesbürgern gestohlen worden waren.>>>