Um endlich eine bundesweit einheitliche, eindeutige Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Schlachtschweinen (inkl. Schlachtsauen) zu erreichen, haben die Verbände der Vieh- und Fleischwirtschaft am 23.03.2006 in einer Sitzung des Bundesmarktverbandes gemeinsame Grundsätze für die Gestaltung des Schlagstempels festgelegt. Danach muss der Stempel folgende Elemente der Ohrmarkennummer gemäß Viehverkehrsverordnung enthalten:
- die Buchstaben des jeweiligen Kreises oder der kreisfreien Stadt
- die 3-stellige Gemeindeziffer (einschließlich führenden Nullen)
- die 4-stellige Betriebsnummer (inkl. führenden Nullen)
Im Interesse der guten Lesbarkeit und der eindeutigen Identifizierung ist ein zweireihiger Stempel mit jeweils 5 Stellen erforderlich. Auch muss folgende Reihenfolge des Kennzeichnungscodes eingehalten werden:
- obere Reihe: Kreis mit bis zu 3 Buchstaben in einem 2-stelligen Block und anschließend die 3-stellige Gemeinde-Kennzahl (mit führenden Nullen),
- untere Reihe: 4-stellige Betriebsnummer (rechtsbündig mit führenden Nullen!).
Etwaige Sonderzeichen für ein Qualitätsprogramm, für das Stallabteil, für den Händler usw. können als Buchstaben in Zusatzfelder am Stil des Schlagstempels gesetzt werden.