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Ernährung
04.04.2006 RSS Feed

Einheitlicher Schlagstempel vereinbart


Um endlich eine bundesweit einheitliche, eindeutige Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Schlachtschweinen (inkl. Schlachtsauen) zu erreichen, haben die Verbände der Vieh- und Fleischwirtschaft am 23.03.2006 in einer Sitzung des Bundesmarktverbandes gemeinsame Grundsätze für die Gestaltung des Schlagstempels festgelegt. Danach muss der Stempel folgende Elemente der Ohrmarkennummer gemäß Viehverkehrsverordnung enthalten:
  1. die Buchstaben des jeweiligen Kreises oder der kreisfreien Stadt
  2. die 3-stellige Gemeindeziffer (einschließlich führenden Nullen)
  3. die 4-stellige Betriebsnummer (inkl. führenden Nullen)

Im Interesse der guten Lesbarkeit und der eindeutigen Identifizierung ist ein zweireihiger Stempel mit jeweils 5 Stellen erforderlich. Auch muss folgende Reihenfolge des Kennzeichnungscodes eingehalten werden:
  • obere Reihe: Kreis mit bis zu 3 Buchstaben in einem 2-stelligen Block und anschließend die 3-stellige Gemeinde-Kennzahl (mit führenden Nullen),
  • untere Reihe: 4-stellige Betriebsnummer (rechtsbündig mit führenden Nullen!).

Etwaige Sonderzeichen für ein Qualitätsprogramm, für das Stallabteil, für den Händler usw. können als Buchstaben in Zusatzfelder am Stil des Schlagstempels gesetzt werden.

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