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Ernährung
25.06.2010 RSS Feed

Die Zulassung von Stallbauten in der täglichen Praxis

Prof. Dr. Matthias Dombert

Prof. Dr. Matthias Dombert

Bei landwirtschaftlichen Bauvorhaben mit offenen Karten spielen und Mut zur Transparenz zeigen! das waren zwei Anregungen für Bauherren von Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Dombert am 22. Juni vor den Mitgliedern des Veredlungssicherungsfonds in Damme.


Der Veredlungssicherungsfonds war vor fast 14 Jahren gegründet worden. Verschiedene Erzeugergemeinschaften und Organisationen der Agrar- und Veredlungswirtschaft hatten sich damals zum Ziel gesetzt, mit finanzieller Unterstützung jenen Landwirten beizustehen, die speziell bei Stallbauten ihr Recht vor Gericht durchsetzen mussten.

Soweit sollte man es aber nie kommen lassen, riet der Fachanwalt für Verwaltungsrecht den Zuhörern während seines Vortrags über die tägliche Praxis der Zulassung von Stallbauten. Jeder Fall müsse individuell betrachtet und entschieden werden; hierbei seien im Genehmigungsverfahren alle Einwände zu berücksichtigen. Gründsätzlich müsse aufgrund des seit zwei Jahren geltenden Umweltrechtsbehelfsgesetzes mit breiter Öffentlichkeitsbeteiligung gerechnet werden. Daher empfehle sich eine sorgfältige Planung und Vorbereitung. Offenheit und Transparenz zahle sich i.d.R. aus, genauso wie die rechtzeitige Einbeziehung der Gemeinden und der Bevölkerung.


Gemeinden sind Träger der Planungshoheit, Genehmigungen nach § 35 Baugesetzbuch – also von Vorhaben im Außenbereich – bedürfen ihres Einvernehmens. Von den Bauausschüssen der Gemeinden werde aber häufig übersehen, dass durch sie keine fachliche Überprüfung eines Bauantrages durchgeführt werden dürfe. Dies sei den Fachbehörden vorbehalten, worüber die Kommunalaufsicht wache.


Dombert Rechtsanwälte

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