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Cross Compliance

Seit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik im Jahr 2003 wird die volle Gewährung von Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe an die Einhaltung verbindlicher Vorschriften in Bezug auf die landwirtschaftlichen Flächen, die landwirtschaftliche Erzeugung und die landwirtschaftliche Tätigkeit geknüpft.

Die Cross-Compliance-Regelungen umfassen: * die wichtigsten Regelungen aus den für Landwirte einschlägigen EG-Verordnungen bzw. -Richtlinien in den Bereichen Umweltschutz, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, tierische Gesundheit und Tierschutz. Bei Nichteinhaltung dieser Regelungen werden auch die Direktzahlungen des Betriebsinhabers gekürzt oder bei schweren Verstößen vollständig einbehalten. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Sicherung des Umwelt- und Naturschutzes, des Tierschutzes sowie der Lebens- und Futtermittelsicherheit geleistet, da die Einhaltung der Cross-Compliance-Vorschriften verpflichtend jährlich in mindestens ein Prozent der Betriebe geprüft werden. * Vorschriften zur Erhaltung von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand. Dafür gab es bislang auf europäischer Ebene keine einheitlichen europaweiten Regelungen. Jetzt werden in Anhang IV der Ratsverordnung (EG) Nr. 1782/2003 konkrete Regelungen zum Bodenschutz (Erosionsschutz, Erhaltung der organischen Substanz im Boden und der Bodenstruktur), zum Erhalt von Landschaftselementen und zur Mindestinstandhaltung von Flächen, insbesondere wenn diese nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden, festgelegt.

Informationen des Bundeslandwirtschaftsministeriums

Verbesserung der Cross-Compliance-Regelung

Gesetzliche Grundlagen

Umsetzung von Cross Compliance in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten



Bericht Den Aufwand gering halten aus  DLG-Mitteilungen 11/05

PDF



Cross Compliance-Broschüren 2012 der  Bundesländer



Baden-Württemberg
http://www.landwirtschaft-mlr.baden-wuerttemberg.de
Bayern
http://www.stmlf.bayern.de/agrarpolitik/11030/
Brandenburg
http://www.mluv.brandenburg.de/
Hessen
http://www.hmulv.hessen.de/
Mecklenburg-Vorpommern
http://www.mv-regierung.de/
Niedersachsen
http://cdl.niedersachsen.de/
Nordrhein-Westfalen
http://www.landwirtschaftskammer.de/
Rheinland-Pfalz
http://www.dlr-eifel.rlp.de
Saarland
http://www.saarland.de
Sachsen
http://www.sachsen.de
Sachsen-Anhalt
http://www.sachsen-anhalt.de
Schleswig-Holstein
http://www.schleswig-holstein.de
Thüringen
http://www.thueringen.de

Die Links sind zum Teil verkürzt dargestellt.



Weitere Meldungen zu Cross-Compliance auf dieser Homepage


Kontakt:


Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion e.V.
Adenauerallee 174
53113 Bonn
Tel.: 0228 / 91447 40
Fax.: 0228 / 91447 45
Mail: info@zds-bonn.de


 
 
 
 
 

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