Mitgliedschaft beantragen
Eine Ordentliche Mitgliedschaft (mit Stimmrecht) ist regionalen und überregionalen Zusammenschlüssen von Rinder- und Schweinehaltern in Erzeugerringen, Erzeugergemeinschaften, Zuchtorganisationen, Besamungsorganisationen und sonstigen Erzeugerzusammenschlüssen vorbehalten.
Die Beitragsordnung wird von der Mitgliederversammlung festgelegt und kann beim Bundesverband mit der Satzung angefordert werden.
Die Außerordentliche Mitgliedschaft steht allen Personen, Unternehmen und sonstigen Zusammenschlüssen offen. Der Mitgliedsbeitrag wird individuell ausgehandelt.
Über den Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand.
Die Beitragsordnung wird von der Mitgliederversammlung festgelegt und kann beim Bundesverband mit der Satzung angefordert werden.
Die Außerordentliche Mitgliedschaft steht allen Personen, Unternehmen und sonstigen Zusammenschlüssen offen. Der Mitgliedsbeitrag wird individuell ausgehandelt.
Über den Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand.
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