Die Kastration männlicher Saugferkel ist bisher unverzichtbar. Das Tierschutzgesetz ermöglicht eine Kastration dieser Ferkel bis zum 7. Lebenstag ohne Einsatz einer Betäubung (Narkose). Um das Wohlergehen der Tiere zu verbessern und den Entzündungsschmerz, der noch Tage nach der Kastration anhält, zu lindern, sind QS- Betriebe ab dem 01.04.09 verpflichtet, die Saugferkelkastration nur noch unter Einsatz von Schmerzmitteln durchzuführen.
Doch nicht nur der Tierschutz spielt hier eine Rolle. In einer Studie konnte gezeigt werden, dass schmerzbehandelte Ferkel 4 Tage nach der Kastration eine höhere Gewichtszunahme zeigten als eine Vergleichsgruppe, die nicht mit einem Schmerzmittel versorgt worden war. Dies ist darauf zurückzuführen, dass behandelte Ferkel wieder schneller und regelmäßiger an das Gesäuge der Sau zurückkehren.
In Deutschland ist aktuell kein Wirkstoff ausdrücklich für die Indikation der Saugferkelkastration zugelassen, so dass ein Therapienotstand vorliegt, der eine sogenannte „Umwidmung“ bereits für die Tierart Schwein zugelassener Präparate für die Saugferkelkastration ermöglicht.
Alle wichtigen und aktuellen Informationen zur Saugferkelkastration finden Sie unter http://www.vetion.de in der Rubrik „Fachinformationen/ Fokusthemen. Sie können auch unsere Experten persönlich unter der Tel. Nr. 089 – 31006 – 414 erreichen oder fragen Sie Ihren Hoftierarzt.